1. GELTUNGSBEREICH
1.1. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für den Verkauf und die Lieferung von Hard- und Software sowie für Dienst- und Beratungsleistungen, die die thirdmind GmbH (nachfolgend „thirdmind“) gegenüber einem Kunden (im Folgenden „Vertragspartner“) erbringt (nachfolgend die „Aufträge“ oder die „Verträge“).
1.2. Gegenstand einer Bestellung oder eines Vertrages können insbesondere sein Verkauf und Lieferung von Hardware und Zubehör Erstellung und Lieferung von Individualsoftware Lieferung von Standardsoftware oder Standardsoftwarekomponenten Wartung von Hard- und Software Erwerb von Nutzungsrechten an Software Vermietung von Software Inbetriebnahme von Hard- und Software Beratungsleistungen
1.3. Diese AGB gelten unabhängig davon, ob im Auftrag oder Vertrag auf sie Bezug genommen wird. Sie gelten auch für künftige Verträge zwischen thirdmind und dem Vertragspartner, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
1.4. Es gilt stets die zum Zeitpunkt des jeweiligen Vertragsschlusses aktuelle Fassung dieser AGB. Der Vertragspartner kann die AGB im Internet unter www.thirdmind.at einsehen und herunterladen. Auf Wunsch werden sie ihm von thirdmind zugesandt.
1.5. Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Vertragspartners werden, selbst bei Kenntnis von thirdmind, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Durch die Bestellung bei thirdmind oder die Annahme eines Angebots von thirdmind oder durch einen sonstigen Vertragsschluss mit thirdmind verzichtet der Vertragspartner auf die Anwendung seiner eigenen Geschäftsbedingungen, insbesondere deren Abwehrklauseln.
1.6. Weicht der mit dem Vertragspartner geschlossene Vertrag von diesen AGB ab, so gehen die Bestimmungen des Vertrages vor.
1.7. thirdmind ist jederzeit berechtigt, diese AGB zu ändern oder zu ergänzen. Die Änderung tritt mit Bekanntgabe an den Vertragspartner in Kraft und gilt dann für alle ab diesem Zeitpunkt geschlossenen Verträge.
1.8. thirdmind weist den Vertragspartner darauf hin, dass die Mitarbeiter von thirdmind nicht befugt sind, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des jeweiligen Vertrages oder dieser AGB hinausgehen.
2. VERTRAGSABSCHLUSS
2.1. Angebote und Kostenvoranschläge von thirdmind sind bis zum Vertragsschluss mit dem Vertragspartner stets freibleibend und unverbindlich.
2.2. Mit einer Bestellung bei thirdmind erklärt der Vertragspartner verbindlich sein Vertragsangebot.
2.3. Ein Vertrag zwischen dem Vertragspartner und thirdmind kommt zustande, wenn thirdmind nach Eingang der Bestellung, des Auftrags oder des Angebots des Vertragspartners eine schriftliche Bestätigung oder eine Lieferung an die vom Vertragspartner zuletzt mitgeteilte Adresse abgesandt oder mit der tatsächlichen Leistungserbringung begonnen hat.
3. VERTRAGSGEGENSTAND
3.1. Allgemeines
3.1.1. Vertragsgegenstand ist das jeweilige Kauf-, Miet-, Leasing-, Leih- oder sonstige Rechtsgeschäft bzw. die Erbringung der jeweiligen Dienstleistung bzw. die Bereitstellung der jeweiligen Dienstleistung (Service) durch thirdmind.
3.1.2. Art und Umfang der von thirdmind zu erbringenden Leistungen richten sich nach den Bestimmungen des im Einzelfall geschlossenen Vertrages.
3.1.3. Die Auswahl der Mitarbeiter, die die Leistungen erbringen, erfolgt durch thirdmind. thirdmind ist berechtigt, eingesetzte Mitarbeiter jederzeit durch andere Mitarbeiter mit entsprechender Qualifikation zu ersetzen. thirdmind ist ferner berechtigt, die Leistungen durch qualifizierte Dritte erbringen zu lassen.
3.1.4. thirdmind behält sich das Recht vor, die mit dem Vertragspartner vertraglich vereinbarten Leistungen zu ändern oder Verbesserungen vorzunehmen, soweit eine solche Änderung oder Verbesserung handelsüblich, aufgrund gesetzlicher Vorschriften notwendig oder unter Berücksichtigung der Interessen von thirdmind für den Vertragspartner zumutbar ist.
3.1.5. Soweit thirdmind unentgeltliche Dienste und Leistungen erbringt, können diese jederzeit ohne Vorankündigung eingestellt werden.
3.1.6. Soweit thirdmind im Rahmen der Leistungserbringung Urheberrechte an Arbeitsergebnissen erwirbt, räumt sie dem Vertragspartner nach vollständiger Bezahlung ein einfaches, nicht übertragbares und nicht ausschließliches Werknutzungsrecht ein, die Arbeitsergebnisse in seinem Betrieb zu nutzen. Alle sonstigen Rechte an den Arbeitsergebnissen verbleiben bei thirdmind.
3.2. Besondere Bestimmungen zu fremder Software (Standardsoftware)
3.2.1. Erwirbt der Vertragspartner von thirdmind lizenzierte Software Dritter, ist er verpflichtet, bei der Nutzung dieser Software die ihm von thirdmind übermittelten Lizenzbedingungen (Nutzungsbedingungen) einzuhalten. Mit der Bestellung von lizenzierter Software Dritter bestätigt der Vertragspartner, dass er den Leistungsumfang und die Lizenzbedingungen dieser Software kennt.
3.2.2. Die Lieferung von Standardsoftware oder Standardsoftwarekomponenten erfolgt zu den im Einzelfall vereinbarten Bedingungen. Im Zweifel wird dem Vertragspartner nur ein zeitlich unbeschränktes, nicht ausschließliches, nicht übertragbares Nutzungsrecht eingeräumt. Nutzungsrechte an Standardsoftware, die gegen Zahlung eines regelmäßigen Entgelts zur Nutzung überlassen werden, fallen mit Beendigung der entsprechenden Vereinbarung, spätestens jedoch bei Verzug mit der Zahlung des Entgelts trotz schriftlicher Nachfristsetzung an thirdmind zurück.
3.2.3. Hinsichtlich Software, die thirdmind von Dritten bezieht und an den Vertragspartner weiterlizenziert, vereinbaren die Vertragsparteien den Ausschluss jeglicher Gewährleistung und Haftung, insbesondere für Softwaremängel.
3.2.4. Erwirbt der Vertragspartner Software, die als "Public Domain", "Freeware" oder "Shareware" bezeichnet wird und die nicht von thirdmind erstellt wurde, übernimmt thirdmind keinerlei Gewährleistung und Haftung. Der Vertragspartner hat die für solche Software vom jeweiligen Rechteinhaber angegebenen Lizenzbedingungen (Nutzungsbedingungen) zu beachten.
3.2.5. Mit der Bereitstellung von Software zur Bearbeitung, Änderung oder Weiterentwicklung durch thirdmind bestätigt der Vertragspartner, dass er zur Vornahme der Bearbeitung, Änderung oder Weiterentwicklung berechtigt ist.
3.2.6. Der Vertragspartner stellt thirdmind von allen Ansprüchen aus der Verletzung der vorstehenden Pflichten vollumfänglich frei.
3.3. Besondere Bestimmungen zu von thirdmind erstellter Software (Individualsoftware)
3.3.1. Bei von thirdmind individuell erstellter Software wird der Leistungsumfang im Vertrag durch eine Leistungsbeschreibung festgelegt. Die Lieferung umfasst den auf den bezeichneten Systemen ausführbaren Programmcode und eine Programmbeschreibung. Die Rechte an den Programmen und der Dokumentation verbleiben vollständig bei thirdmind. Dem Vertragspartner wird im Zweifel nur ein zeitlich unbeschränktes, nicht ausschließliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht eingeräumt. Nutzungsrechte an der Software, die gegen Zahlung eines periodischen Entgelts zur Nutzung eingeräumt wurden, fallen mit Beendigung der entsprechenden Vereinbarung, spätestens jedoch bei Verzug mit der Zahlung des Entgelts trotz schriftlicher Nachfristsetzung, an thirdmind zurück.
3.3.2. Der Vertragspartner erklärt sich damit einverstanden, dass thirdmind aus Gründen der Qualitätssicherung ein SDK für Crash-Reporting (Fabric o.ä.) in Apps integriert und die daraus gemeldeten Daten entsprechend auswertet. Dabei werden keine personenbezogenen Daten übertragen oder gespeichert.
3.3.3. Der Vertragspartner nimmt zur Kenntnis, dass geringfügige Mängel der Software aufgrund der Natur des Vertragsgegenstandes nicht gänzlich ausgeschlossen werden können. Soweit dies nicht ausdrücklich zum Vertragsinhalt erhoben wurde, übernimmt thirdmind keine Gewährleistung und haftet nicht dafür, dass (i) die gelieferte Software allen Anforderungen des Vertragspartners genügt; oder (ii) die gelieferte Software mit anderen Programmen des Vertragspartners zusammenarbeitet; oder (iii) die Programme ununterbrochen und fehlerfrei laufen; oder (iv) alle Softwarefehler behoben werden können.
3.3.4. Von der Gewährleistung und Haftung von thirdmind ausgeschlossen sind insbesondere Mängel, die durch unsachgemäße Installation durch den Vertragspartner oder Dritte, durch unzulässige Betriebsbedingungen sowie atmosphärische oder statische Entladungen, durch natürliche Abnutzung, durch unsachgemäße Bedienung, durch geänderte Betriebssystemkomponenten, Schnittstellen und Parameter, durch Verwendung ungeeigneter Organisationsmittel und Datenträger, durch unzulässige Bearbeitung der Software durch den Vertragspartner oder Dritte sowie durch den Transport der Ware entstanden sind.
3.3.5. Die Gewährleistung ist auf reproduzierbare (laufend wiederholbare) Mängel in der Programmfunktion beschränkt.
3.3.6. Wird von thirdmind gleichzeitig Hardware und Software geliefert, so berechtigen etwaige Mängel der Software den Vertragspartner nicht zum Rücktritt auch hinsichtlich des Vertrages, der der Nutzung oder Lieferung der Hardware zugrunde liegt.
3.4. Besondere Verpflichtungen des Vertragspartners
3.4.1. Der Vertragspartner ist verpflichtet, thirdmind alle für die Erbringung der vertraglichen Leistungen erforderlichen Daten und Informationen zur Verfügung zu stellen. thirdmind ist nicht verpflichtet, diese Informationen auf ihren logischen Inhalt (Richtigkeit, Vollständigkeit etc.) zu überprüfen. Entsteht durch unrichtige oder unvollständige Informationen oder aus anderen Gründen, die der Vertragspartner zu vertreten hat, ein Mehraufwand für thirdmind, so wird dieser von thirdmind gesondert zu den jeweils gültigen Stundensätzen in Rechnung gestellt.
3.4.2. Der Vertragspartner ist verpflichtet, thirdmind alle für die Erbringung der vertraglichen Leistungen erforderlichen Systeme wie Schnittstellen, Server und Datenbanken zum erforderlichen Zeitpunkt zur Verfügung zu stellen und die Verfügbarkeit dieser Systeme für den gesamten Zeitraum, in dem sie benötigt werden, sicherzustellen. Entsteht durch fehlerhafte oder nicht verfügbare Systeme ein Mehraufwand bei thirdmind, so wird dieser von thirdmind zu den jeweils gültigen Stundensätzen gesondert in Rechnung gestellt.
3.4.3. Der Vertragspartner ist verpflichtet, Zwischenabnahmen im Projekt, wie z.B. die Abnahme von Entwürfen, Designs und Zwischenergebnissen, zu von thirdmind bestimmten Zeitpunkten durchzuführen.
3.4.4. Wird die Leistung in den Räumen des Vertragspartners erbracht, hat der Vertragspartner auf Anforderung von thirdmind die für die Leistungserbringung erforderliche räumliche und technische Infrastruktur zur Verfügung zu stellen.
3.4.5. Kann eine Leistung von thirdmind aus Gründen, die der Vertragspartner zu vertreten hat, nicht oder nicht rechtzeitig erbracht werden, insbesondere weil der Vertragspartner seinen Mitwirkungspflichten nicht nachgekommen ist, Mängel oder Störungen nicht rechtzeitig angezeigt hat oder vereinbarte Termine nicht eingehalten hat, so hat der Vertragspartner den dadurch verursachten Mehraufwand zu vergüten. Darüber hinaus verlängern sich in einem solchen Fall die für die Leistungserbringung vereinbarten Fristen entsprechend der vom Vertragspartner zu vertretenden Verzögerung.
4. LIEFERUNG / ABNAHME
4.1. Der Zeitpunkt der Fertigstellung der von thirdmind zu erbringenden Leistungen bzw. der Liefertermin für die Lieferung von Hard- und Software richtet sich nach den Bestimmungen des jeweils geschlossenen Vertrages.
4.2. Der höheren Gewalt stehen alle Umstände gleich, auf die thirdmind keinen Einfluss hat, wie z.B. Betriebsstörungen oder Einschränkungen in der Belieferung mit Produktionsmaterial bei thirdmind oder einem Unterlieferanten. Der Eintritt solcher Umstände verlängert die vereinbarten Leistungsfristen angemessen und berechtigt den Vertragspartner weder zum Rücktritt vom Vertrag noch zur Geltendmachung sonstiger Ansprüche gleich welcher Art gegenüber thirdmind.
4.3. Für die Lieferung oder Leistungserbringung erforderliche behördliche und sonstige Genehmigungen Dritter sind vom Vertragspartner zu beschaffen. Liegen solche Genehmigungen nicht rechtzeitig vor, so verlängern sich die für die Leistungserbringung vereinbarten Fristen entsprechend; der Vertragspartner ist in diesem Fall weder zum Rücktritt vom Vertrag noch zur Geltendmachung sonstiger Ansprüche, welcher Art auch immer, gegenüber thirdmind berechtigt.
4.4. Wird die Lieferung oder Leistungserbringung aufgrund der in Punkt 4.2 und Punkt 4.3 genannten Umstände unmöglich, ist thirdmind berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass dem Vertragspartner daraus Ansprüche, welcher Art auch immer, zustehen. Dies gilt auch für den Fall, dass die vorgenannten Umstände während eines bereits vorliegenden Verzuges eintreten.
4.5. Nach Auftragserteilung vom Vertragspartner gewünschte Änderungen verlängern die vereinbarten Leistungsfristen entsprechend und werden von thirdmind zu den jeweils gültigen Stundensätzen gesondert in Rechnung gestellt.
4.6. Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten umfassen, ist thirdmind berechtigt, Teil- oder Vorlieferungen vorzunehmen und nach Lieferung jeder einzelnen Einheit oder Leistung abzurechnen.
4.7. Der Vertragspartner verpflichtet sich, die Abnahme der Leistungen unverzüglich nach Lieferung durchzuführen und innerhalb von zwei Wochen abzuschließen. Werden im Zuge der Abnahme Abweichungen zwischen der vereinbarten Leistung und dem Projektergebnis festgestellt, so sind diese vom Vertragspartner tabellarisch aufzuführen. Die Fristsetzung zur Beseitigung der im Rahmen der Abnahme festgestellten Mängel obliegt thirdmind. Verzögerungen bei der Abnahme, die der Vertragspartner zu vertreten hat, berechtigen thirdmind, den noch offenen Betrag sofort fällig zu stellen.
4.8. thirdmind erbringt sämtliche Leistungen ab Sitz bzw. Niederlassung. Der Versand erfolgt stets nur auf Bestellung sowie auf Rechnung und Gefahr des Vertragspartners. Auf Wunsch des Vertragspartners schließt thirdmind für die Ware eine Transportversicherung auf Kosten des Vertragspartners ab.
5. PREISE / ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
5.1. Die vom Vertragspartner zu zahlenden Preise ergeben sich aus dem jeweiligen Vertrag. Sofern sich aus dem Vertrag nichts anderes ergibt, gelten die Preise ab Geschäftssitz bzw. Niederlassung und schließen Umsatzsteuer und sonstige Abgaben, Verpackungs- und Versandkosten sowie Installationskosten nicht ein.
5.2. Zusätzlich zu den im Vertrag genannten Preisen hat der Vertragspartner thirdmind alle in Erfüllung des Vertrages angefallenen Barauslagen und Spesen (z.B. Kilometergeld, Fahrkarten, Übernachtungskosten) zu den jeweils gültigen Sätzen zu erstatten. Reisezeiten gelten als Arbeitszeit.
5.3. Die regelmäßig gebührenden Entgelte erhöhen sich im Ausmaß der Veränderung zwischen der für Jänner des Vergleichsjahres verlautbarten Indexzahl des Verbraucherpreisindex 2014 (VPI 2014) und der für Jänner des Vorjahres verlautbarten Indexzahl des VPI 2014, und zwar jeweils mit Wirkung vom Ersten eines jeden Kalenderjahres. Ausgangsbasis ist die für den Jänner 2014 verlautbarte Indexzahl. thirdmind kann auf eine Erhöhung des Entgelts aufgrund der Indexveränderung während eines Kalenderjahres verzichten, dies berührt jedoch nicht die Zulässigkeit künftiger Anpassungen.
5.4. Wünscht der Vertragspartner Leistungen außerhalb der üblichen Geschäftszeiten, so werden für diese Leistungen Zuschläge in Höhe von 100% auf die im Vertrag vereinbarten Stundensätze berechnet:
5.5. Soweit im Vertrag nichts anderes vereinbart ist, sind von thirdmind gestellte Rechnungen innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu bezahlen. Eine Zahlung gilt an dem Tag als erfolgt, an dem thirdmind über sie verfügen kann. Für Teilrechnungen gelten die für den Gesamtauftrag festgelegten Zahlungsbedingungen entsprechend.
5.6. Die Aufrechnung von Forderungen des Vertragspartners gegenüber thirdmind, die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen behaupteter, aber von thirdmind nicht anerkannter Gegenansprüche des Vertragspartners sowie jede Zurückbehaltung von vertraglichen Leistungen durch den Vertragspartner sind ausgeschlossen.
6. ZAHLUNGSVERZUG
6.1. Im Falle des Zahlungsverzuges ist thirdmind unbeschadet ihrer sonstigen Rechte berechtigt, (i) die Erfüllung ihrer eigenen Verpflichtungen bis zur Erwirkung dieser Zahlung oder sonstigen Leistung aufzuschieben, (ii) eine angemessene Verlängerung der Lieferfrist in Anspruch zu nehmen, (iii) sämtliche offenen Forderungen aus diesem oder anderen Geschäften mit dem Vertragspartner fällig zu stellen, (iv) für die offenen Beträge ab der jeweiligen Fälligkeit Verzugszinsen in Höhe von 12% p.a. zu verrechnen, sofern thirdmind nicht darüber hinausgehende Kosten nachweist, und (v) bei Nichteinhaltung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten.
6.2. Bei vereinbarter Teilzahlung ist thirdmind berechtigt, bei nicht fristgerechter Zahlung der zweiten Rate Terminverlust geltend zu machen und den gesamten noch offenen Rechnungsbetrag fällig zu stellen.
6.3. Im Falle des Zahlungsverzuges ist der Vertragspartner verpflichtet, die thirdmind entstehenden Mahn- und Inkassospesen eines Rechtsanwaltes oder Inkassobüros sowie alle sonstigen mit dem Zahlungsverzug verbundenen Nebenkosten zu ersetzen.
7. EIGENTUMSVORBEHALT
7.1. Gelieferte Waren und Software bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen von thirdmind aus der Geschäftsverbindung mit dem Vertragspartner uneingeschränktes Eigentum von thirdmind. Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, die Vorbehaltsware zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen.
7.2. Bei Zahlungsverzug, drohender Zahlungseinstellung oder im Falle der Zwangsvollstreckung gegen den Vertragspartner ist thirdmind berechtigt, die Vorbehaltsware zu demontieren und/oder sonst zurückzunehmen, ohne dass dies einen Rücktritt vom Vertrag darstellt. Der Vertragspartner ist zur Herausgabe verpflichtet.
7.3. Bei Pfändungen oder sonstigen Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware ist der Vertragspartner verpflichtet, auf das Eigentum von thirdmind hinzuweisen und thirdmind unverzüglich zu benachrichtigen. Alle Kosten, die thirdmind durch solche Zugriffe Dritter entstehen, trägt der Vertragspartner.
8. GEWÄHRLEISTUNG
8.1. thirdmind leistet grundsätzlich nur Gewähr dafür, dass die gelieferte Ware zum Zeitpunkt der Lieferung den vertraglich vereinbarten Spezifikationen entspricht.
8.2. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Lieferung bzw. Leistungserbringung. Die Beweislast hierfür trägt der Vertragspartner.
8.3. Erkennbare Mängel hat der Vertragspartner unverzüglich nach Übergabe, versteckte Mängel unverzüglich nach Erkennbarkeit zu rügen. Die Rüge hat schriftlich unter genauer Beschreibung des Mangels zu erfolgen. Die Beweislast für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge trägt der Vertragspartner. Wird eine Mängelrüge nicht rechtzeitig erhoben, gilt die Ware unwiderruflich als genehmigt.
8.4. Bei fristgerechter Mängelrüge ist thirdmind zunächst zur Nachbesserung verpflichtet. Schlägt die Nachbesserung fehl oder ist sie aus Sicht von thirdmind unwirtschaftlich, ist eine entsprechende Preisminderung vorzunehmen. Ein Wandlungsanspruch des Vertragspartners ist ausgeschlossen.
8.5. Der Vertragspartner hat stets zu beweisen, dass die Mangelhaftigkeit der erbrachten Leistung bereits zum Zeitpunkt der Übergabe vorlag.
8.6. Rückgriffsansprüche gegen thirdmind gemäß § 933b ABGB sind ausgeschlossen.
9. HAFTUNG
9.1. Mit Ausnahme von Personenschäden haftet thirdmind für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
9.2. Die Haftung von thirdmind für den Verlust oder die Beschädigung von Daten oder Informationen, Betriebsunterbrechungsschäden, entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden, frustrierte Aufwendungen sowie sonstige Folgeschäden ist in jedem Fall, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
9.3. Schadenersatzansprüche des Vertragspartners gegen thirdmind verjähren ein Jahr nach Lieferung oder Leistungserbringung.
9.4. Eine etwaige Haftung von thirdmind gegenüber dem Vertragspartner ist in jedem Fall mit der Höhe des Auftragswertes begrenzt.
9.5. Allfällige Regressforderungen, die der Vertragspartner oder Dritte aus dem Titel der Produkthaftung im Sinne des Produkthaftungsgesetzes (PHG) gegen thirdmind richten, sind ausgeschlossen, es sei denn, der Regressberechtigte weist nach, dass der Fehler in der Sphäre von thirdmind verursacht oder zumindest grob fahrlässig verschuldet worden ist.
10. DATENSCHUTZ / DATENSICHERHEIT
10.1. thirdmind ist berechtigt, personenbezogene Daten unter Beachtung der einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen (insbesondere Datenschutzgesetz 2000, §§ 92 ff TKG 2003) im Rahmen der Vertragsabwicklung und für die sich aus dem Vertrag ergebenden Zwecke zu speichern, zu verarbeiten und zu übermitteln. Aus der Weitergabe von Daten aufgrund gesetzlicher Verpflichtung kann der Vertragspartner keine Rechtsfolgen ableiten.
10.2. thirdmind ergreift die dem Stand der Technik entsprechenden, branchenüblichen und vom Datenschutzgesetz geforderten Datensicherheitsmaßnahmen. Eine darüber hinausgehende Haftung übernimmt thirdmind nicht.
10.3. Der Vertragspartner willigt ein, dass thirdmind die ihn betreffenden Verkehrsdaten für Zwecke der Vertragsabwicklung, der Beratung, der Entwicklung und Vermarktung eigener Dienste, der Bedarfsanalyse und der Planung des Netzausbaus verwendet. Diese Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden.
10.4. Darüber hinaus wird thirdmind die Daten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen automatisiert verarbeiten und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses löschen, soweit eine weitere Speicherung nicht zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen von thirdmind erforderlich ist. Der Vertragspartner gestattet thirdmind die Aufnahme seines Namens bzw. seiner Firma in eine Referenzliste.
10.5. Der Vertragspartner nimmt zur Kenntnis, dass thirdmind nicht verpflichtet bzw. berechtigt ist, für den Vertragspartner bestimmte Inhaltsdaten (von Dritten) auf unbestimmte Zeit zu speichern und abrufbereit zu halten. Ruft der Vertragspartner solche Daten nicht innerhalb von drei Werktagen ab, so übernimmt thirdmind keine Haftung für die weitere Abrufbarkeit.
10.6. thirdmind wird alle technisch möglichen und zumutbaren Maßnahmen ergreifen, um die bei ihr gespeicherten Daten zu schützen. thirdmind haftet nicht, wenn es Dritten dennoch gelingt, auf rechtswidrige Weise an die Daten zu gelangen. Um den notwendigen Schutz der Daten zu gewährleisten, ist der Vertragspartner verpflichtet, Passwörter geheim zu halten. Er haftet für alle Schäden, die aus der Verletzung dieser Pflicht entstehen. Soweit nicht anders vereinbart, ist der Vertragspartner für die Sicherung seiner Daten selbst verantwortlich. thirdmind empfiehlt dem Vertragspartner den Einsatz eines Firewall- sowie eines Viruswall- Systems.
11. SONSTIGE BESTIMMUNGEN
11.1. Salvatorische Klausel:
Sollten einzelne Bestimmungen der AGB unwirksam, ungültig und/oder undurchsetzbar sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit, Gültigkeit und/oder Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen der AGB nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, gültige oder durchsetzbare Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt. Entsprechendes gilt für die ergänzende Vertragsauslegung bei Vertragslücken.
11.2. Vertraulichkeit:
Der Vertragspartner ist verpflichtet, den Vertragsabschluss vertraulich zu behandeln. thirdmind erhält das Recht, den Vertragspartner auf der Homepage von thirdmind und in sonstigen Werbematerialien mit Firmenwortlaut, Logo und Website als Kunden zu nennen. Hinweise des Vertragspartners auf geschäftliche Verbindungen zu thirdmind sind nur mit schriftlicher Zustimmung von thirdmind zulässig. Der Vertragspartner gestattet thirdmind, seinen Namen sowie die Bezeichnung und Beschreibung der im Rahmen der Zusammenarbeit gelieferten Waren und Dienstleistungen in Pressemitteilungen und Veröffentlichungen zu Werbezwecken zu verwenden. Der Vertragspartner ist verpflichtet, alle nicht offenkundigen kaufmännischen oder technischen Einzelheiten, die ihm durch die Geschäftsbeziehung mit thirdmind bekannt werden, als Geschäftsgeheimnis von thirdmind streng vertraulich zu behandeln. Mitarbeiter und sonstige Erfüllungsgehilfen sind vom Vertragspartner entsprechend zu verpflichten.
11.3. Abwerbeverbot:
Der Vertragspartner verpflichtet sich, während der Laufzeit des Vertrages und für einen Zeitraum von 12 Monaten danach weder direkt noch indirekt Mitarbeiter des Vertragspartners oder sonstige Dritte, die zur Erbringung der Leistungen von thirdmind eingesetzt werden, anzustellen oder abzuwerben. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen diesen Punkt unterwirft sich der Vertragspartner gegenüber thirdmind einer Vertragsstrafe in Höhe eines Jahresbruttogehalts des Mitarbeiters. Die Geltendmachung eines diese Vertragsstrafe übersteigenden Schadens bleibt unberührt.
11.4. Rechtsnachfolge:
thirdmind ist berechtigt, Rechte und Pflichten aus einem Vertragsverhältnis mit dem Vertragspartner auf Unternehmen zu übertragen, an denen thirdmind zu mindestens 50 % beteiligt ist. Dem Vertragspartner steht aus Anlass einer solchen Übertragung kein Kündigungsrecht zu.
11.5. Schriftform:
Erklärungen, Anzeigen etc. gegenüber thirdmind bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform und der Originalunterschrift. Vereinbarungen über die Abbedingung dieses Formerfordernisses bedürfen ebenfalls der Schriftform. Mündliche Nebenabreden sind ungültig.
11.6. Erfüllungsort / Gerichtsstand / anzuwendendes Recht:
Erfüllungsort ist Wien. Zur Entscheidung aller aus dem Vertrag zwischen thirdmind und dem Vertragspartner entstehenden Streitigkeiten, einschließlich solcher über das Bestehen oder Nichtbestehen des Vertrages, ist das sachlich zuständige Gericht in Wien ausschließlich zuständig. Der Vertrag unterliegt österreichischem Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts.
11.7. Adressänderungen:
Der Vertragspartner hat Änderungen seiner Geschäftsadresse unverzüglich bekannt zu geben. Schriftstücke gelten als dem Vertragspartner zugegangen, wenn sie an die zuletzt bekannt gegebene Adresse gesandt wurden.